WAS WIRD MIT DEM GRÜNGUT GESAMMELT?

Bitte beachten Sie die Weisungen auf der Website Ihrer Gemeinde.

Das gehört in die Grünabfuhr

  • Rasen- und Wiesenschnitt (kein Heu)
  • Strauch- und Baumschnitt
  • Stauden von Blumen und Gemüse
  • Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
  • Balkon- und Topfpflanzen inkl. Erde (ohne Topf)
  • Unkraut ohne Blacken und Ambrosia
  • Rüstabfälle von Obst und Gemüse
  • Kaffeesatz und Teekraut (ohne Kapseln oder Teebeutel)
  • Eierschalen
  • Kleintiermist pflanzen­fressender Tiere
  • Speisereste, gekocht und ungekocht (ohne Verpackung)
  • Obst, Gemüse und Salat
  • Fleisch (ohne Knochen) und Fischabfälle
  • Brot und Gebäck
  • Milchprodukte und Eier
  • Teigwaren, Reis, Pizza etc.
  • Kochfett und Saucen (ohne Frittieröl)
Plastik verboten

Das gehört nicht in die Grünabfuhr

  • Plastiksäcke, Schnüre, Töpfe
  • Säcke und Verpackungen aus Karton, Papier und Kunststoff
  • Verpackte Lebensmittel
  • Kaffee- und Teekapseln
  • Kompostierbares Geschirr
  • Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte
  • Altholz behandelt oder unbehandelt
  • Problempflanzen wie Neophyten, Blacken und Ambrosia
  • Heu
  • infektiöser Abfall wie Binden, Tampons, Windeln und Verbandsmaterial
  • jeglicher nicht biogener Abfall wie z.B. Katzenstreu, Glas, Metall, Sand, Kies und Steine
  • Katzen- und Hundekot
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche

Wie können störende Geruchsemmissionen verhindert werden?

  • Kompostierbare Bioabfallbeutel (nur mit Gitterdruck!) mindern die Geruchsentwicklung im Haushalt und im Container. 
  • Den Deckel des Grüngutbehälters immer gut schliessen.
  • Stellen Sie den Container für jede Abholung bereit, auch wenn er nicht voll ist.
  • Halten Sie Ihren Grüngutcontainer sauber und reinigen Sie ihn regelmässig.