Folgende Abfälle dürfen in der Deponie abgelagert werden:
Schlackenkompartiment (Deponietyp D gemäss Anhang 5 VVEA, Ziffer 4)
- Schlacke KVA aus Rostfeuerungen
- Schlacke KVA aus Rostfeuerungen, gemischt mit sauer gewaschener Flugasche
- Asche aus Holzfeuerungen mit Analyse und Bewilligung der kantonalen Behörde (temporärer Annahmestopp)
- Giessereiabfälle mit Analyse und Bewilligung der kantonalen Behörde (dauerhafter Annahmestopp)
- Sonderabfälle mit Analyse und Bewilligung der kantonalen Behörde.
Inertstoffkompartiment (Deponietyp B gemäss Anhang 5 VVEA, Ziffer 2)
- Aushub in Kleinmengen
- Inertstoffe in Kleinmengen
- Ziegel unverschmutzt
Wird die Ablagerung von anderen, hier nicht erwähnten Abfällen erwogen, ist von Fall zu Fall zu entscheiden.