Die KEWU AG legt ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Regeln zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – sei es von Mitarbeitenden oder externen Lieferanten, Monteuren oder Dienstleistern. Die KEWU AG ist nach ASA-Richtlinie zertifiziert und Mitglied der Betriebsgruppenlösung VBSA.
Anliefernde Kunden beachten zusätzlich die Betriebsvorschriften
Die Lieferfirma instruiert ihre Monteure über die Bestimmungen der vorliegenden Arbeitsanweisung. Die Bestimmungen dieser Arbeitsanweisung sind für jede Person auf dem KEWU-Gelände verbindlich. Ein Nichteinhalten der Bestimmungen führt zwangsweise zur Wegweisung der entsprechenden Person. Alle daraus resultierenden Kosten, insbesondere Kosten aufgrund von Terminverzögerungen, werden der Lieferfirma überbunden. Jeder Monteur ist mit einer persönlichen Schutzausrüstung auszustatten.
KEWU AG
Grüngutverwertung, Ökostrom, Deponie
Laufeweg
12
3326
Krauchthal
Tel +41 31 924 35 35
Fax +41 31 924 35 36
E-Mail: info@kewu.ch
Betriebsleiter:
Hans Buess
Betriebsleiter
Stv. Daniel Grunder
Betriebselektriker:
H.U. Wüthrich
Vertreter, Berater und andere Besucher
Die Verantwortung für Vertreter, Berater und andere Besucher liegt beim Besuchsempfänger.
Bei einer Notsituation in der KEWU sorgt die verantwortliche Person dafür, dass alle Besucher das KEWU–Areal umgehend verlassen.
Monteure
Die Verantwortung für Monteure liegt bei
der entsprechenden KEWU-Person. Er führt den oder die Monteure an ihren
Arbeitsplatz ein, bespricht den Monteurauftrag und zeigt ihnen die
Örtlichkeiten und insbesondere die Fluchtwege. Im Weiteren sind
Fremdmonteuren die spezifischen Gefahren im Zusammenhang mit deren
Auftrag anhand der Sicherheitskonzepte Kompostierwerk und Deponie zu
erläutern. Vor Arbeitsbeginn der Monteure kontrolliert er zusammen mit
den Monteuren die Baustellenabsicherung. Nach Beendigung der
Monteuraufgaben nimmt er die Arbeit ab und entlässt ihn von der KEWU.
Bei einer Notsituation in der KEWU überprüft die verantwortliche
KEWU-Person, ob der, oder die Monteure in Sicherheit sind.
Für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Ausserbetriebnahme ist der verantwortliche Bereichsleiter der KEWU zuständig und verantwortlich. Bei der Ausser- und Inbetriebnahme von Anlagen müssen diese in den gemäss Betriebsvorschriften definierten Zustand gebracht werden.
Notfälle / Unfälle
Hilfe kann angefordert werden über:
Auf dem KEWU-Gelände sind zwei Standorte mit Erste-Hilfe-Koffern definiert.
Spezielle Rettungsgeräte sind an neuralgischen Punkten der KEWU stationiert.
Die spezifischen Sicherheitsvorschriften sind zu beachten und strikte einzuhalten!
Es sind dies:
Sicherheitskonzept für das Kompostierwerk
Sicherheitskonzept für die Deponie Laufengraben
Sicherheitskonzept für elektrische Anlagen
Die aktuellen spezifischen Sicherheitsvorschriften sind im Betriebsbüro erhältlich.
Erstellt durch H. Buess, 30.05.06
Freigegeben durch P. Haller