Die KEWU AG legt ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Regeln zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – sei es von Mitarbeitenden oder externen Lieferantinnen, Monteuren oder Dienstleistern. Die KEWU AG ist nach ASA-Richtlinie zertifiziert und Mitglied der Betriebsgruppenlösung ASI-VBSA.
Anliefernde Kundinnen und Kunden beachten zusätzlich die Betriebsvorschriften
Diese Anweisungen sollen Personen von Drittfirmen und Besucher/innen (nachfolgend "Fremdperson" genannt) bei ihrem Aufenthalt auf dem Gelände oder den Analgen der KEWU AG und die Mitarbeitenden und die Anlagen der KEWU AG vor Schäden aller Art schützen. Sie sind in jedem Fall von Fremdpersonen, die sich auf dem Areal der KEWU AG aufhalten, zu befolgen.
Die Lieferfirma instruiert ihre Mitarbeitenden über die Bestimmungen der vorliegenden Arbeitsanweisung. Die Bestimmungen dieser Arbeitsanweisung sind für jede Fremdperson auf dem KEWU-Gelände verbindlich. Ein Nichteinhalten der Bestimmungen führt zwangsweise zur Wegweisung der entsprechenden Person. Alle daraus resultierenden Kosten, insbesondere Kosten aufgrund von Terminverzögerungen, werden der Lieferfirma überbunden. Jede Fremdperson ist von der Lieferfirma mit einer persönlichen Schutzausrüstung auszustatten.
Vertreter, Berater und andere Besucher
Die Verantwortung für Vertreter, Berater und andere Besucher liegt beim Besuchsempfänger.
Bei einer Notsituation in der KEWU sorgt die verantwortliche Person dafür, dass alle Besucher das KEWU–Areal umgehend verlassen.
Monteure, Mitarbeitende von Fremdfirmen
Die Verantwortung für Fremdpersonen liegt bei
der entsprechenden KEWU-Person. Sie führt die Fremdperson an ihrem
Arbeitsplatz ein, bespricht den Auftrag und zeigt ihr die
Örtlichkeiten und insbesondere die Fluchtwege. Im Weiteren sind
Fremdpersonen die spezifischen Gefahren im Zusammenhang mit deren
Auftrag anhand der Sicherheitskonzepte Kompostierwerk und Deponie zu
erläutern. Vor Arbeitsbeginn der Fremdperson kontrolliert die verantwortliche Person zusammen mit
der Fremdperson die notwendigen Absicherungen. Nach Beendigung der
Arbeiten nimmt die verantwortliche Person die Arbeit ab und entlässt die Fremdperson.
Bei einer Notsituation in der KEWU AG überprüft die verantwortliche
KEWU-Person, ob die Fremdperson in Sicherheit ist.
Für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Ausserbetriebnahme ist der/die Anlagenverantwortliche der KEWU zuständig. Bei der Ausser- und Inbetriebnahme von Anlagen müssen diese in den gemäss Betriebsvorschriften definierten Zustand gebracht werden.
Notfälle / Unfälle
Hilfe kann angefordert werden über:
Die spezifischen Sicherheitsvorschriften sind zu beachten und strikte einzuhalten!
Es sind dies:
Sicherheitskonzept für das Kompostierwerk
Sicherheitskonzept für die Deponie Laufengraben
Sicherheitskonzept für elektrische Anlagen
Die aktuellen spezifischen Sicherheitsvorschriften sind im Betriebsbüro erhältlich.
Erstellt durch H. Buess, 30.05.06
Freigegeben durch P. Haller
Auf dem KEWU-Gelände sind zwei Standorte mit Erste-Hilfe-Koffern definiert.
Spezielle Rettungsgeräte sind an neuralgischen Punkten der KEWU stationiert.